Unsere Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter ATA/OTA

Unsere Praxisanleiter*innen im Bereich der Anästhesietechnischen Assistenz (ATA) und Operationstechnischen Assistenz (OTA) sind zentrale Wegbegleiter in der praktischen Ausbildung. Sie unterstützen und begleiten die Auszubildenden an ihren jeweiligen Einsatzorten und bilden das wichtige Bindeglied zwischen den kooperierenden ATA-/OTA-Schulen und den praktischen Einsatzbereichen. Im engen Austausch mit den Lehrkräften sowie den verantwortlichen Praxisbereichen gestalten sie eine praxisnahe und pädagogisch fundierte Ausbildung. Zudem übernehmen sie bei den praktischen Abschlussprüfungen die Rolle der zweiten Fachprüfer*in.

Ihre pädagogischen Kompetenzen kommen nicht nur den Auszubildenden zugute – auch neue Kolleg*innen profitieren bei der Einarbeitung von ihrer Erfahrung und ihrem Engagement.

Qualität sichern – Zukunft gestalten

Praxisanleiter*innen tragen maßgeblich zur Qualität der praktischen Ausbildung bei und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Patientensicherheit sowie zur Qualität der Versorgung im Operationsdienst und in der Anästhesie. Gemäß dem Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz (ATA-OTA-G) müssen bis zum 31. Dezember 2028 mindestens 10 % der praktischen Ausbildungszeit durch gezielte Praxisanleitung erfolgen. Ab dem 1. Januar 2029 erhöht sich dieser Anteil auf mindestens 15 %. Die Praxisanleitung umfasst eine strukturierte Vorbereitungs-, Durchführungs- und Evaluationsphase zwischen Anleitenden und Lernenden.

 

Unsere Qualifizierungsangebote

Um den hohen Qualitätsanspruch in der praktischen Ausbildung sicherzustellen, befindet sich die Qualifizierung für Praxisanleitende im Bereich ATA/OTA derzeit im Aufbau. Darüber hinaus bieten wir Fortbildungen zur fachlichen und pädagogischen Weiterentwicklung an.

 

Praxisanleiter-Qualifikation

Die Qualifizierungsmaßnahme für Praxisanleiter*innen im Bereich ATA/OTA befindet sich derzeit im Aufbau und wird voraussichtlich ab Ende 2027 stattfinden.